Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die Anforderungen an die Rechnungslegung wesentlich erhöht. Zahlreiche Neuregelungen haben auch Auswirkungen auf den Mittelstand. Durch die Ausrichtung unserer Tätigkeiten auf diese Unternehmen bringen wir großes Verständnis für die Besonderheiten prüfungspflichtiger mittelständischer Gesellschaften und Ihren speziellen Bedürfnissen mit.
Die Beachtung nationaler Prüfungsstandards sowie der Einsatz zeitgemäßer Prüfungstechniken bilden zwar die Basis für unser zuverlässiges Prüfungsurteil.
Unser Prüfungsansatz basiert jedoch auf einem Verständnis der Branche und ihres Unternehmens und nicht in dem standardisierten Abarbeiten von Checklisten. Nur so kann es gelingen, das aus der lästigen Pflicht Abschlussprüfung auch ein wahrer Zusatznutzen für Ihr Unternehmen entsteht, der neben einer Steigerung der Qualität ihres Rechnungswesens auch zu einer Steigerung der Effizienz des Rechnungswesens führt.
Wir geben Ihnen dabei konkrete Hinweise zur gezielten Prüfungsvorbereitung, stellen uns flexibel auf die Leistungsfähigkeit Ihres Rechnungswesens ein und können so Ihre Belastung in Prüfungszeiten reduzieren. Im Rahmen der Prüfung identifizierte Chancen und Risiken kommunizieren wir offen und bieten Ihnen so einen Mehrwert, der über die Erfüllung der gesetzlichen Prüfungspflicht hinausgeht.
Viele Unternehmen empfinden die immer komplexer werdenden Vorschriften zur Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung als hohe Anforderung an das Rechnungswesen. Welcher Inhalt und Umfang ist gesetzlich vorgegeben? Wie leistungsfähig ist mein Rechnungswesen? Mit welchen Prozessen lassen sich die Kosten für Rechnungslegung und Prüfung senken? Welche Finanzkommunikation erwarten Gesellschafter und Fremdkapitalgeber? Wie gelange ich von der Pflicht zur Kür und nutze die Daten zur Steuerung meines Unternehmens? Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, ein effektives Berichtswesen einzurichten und besser zu kommunizieren.
Wir unterstützen Ihr Unternehmen neben der klassischen Jahresabschlusserstellung und Prüfung in allen bilanz- und gesellschaftsrechtlichen sowie organisatorischen Fragen zur Rechnungslegung.
Unternehmensbewertungen werden bei einer Vielzahl von Anlässen notwendig (Kauf und Verkauf von Unternehmen, Austritt oder Aufnahme eines Gesellschafters, Bewertung im Rahmen der Unternehmensnachfolge). Je nach Anlass können sich daher auch unterschiedliche Werte ergeben. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertung können wir dabei für Sie als neutraler Gutachter oder kompetenter Berater tätig werden. Gerade bei Abfindungsverhandlungen oder im Rahmen einer Nachfolgeregelung kann ein von allen Parteien akzeptierter Unternehmenswert Konflikte merklich entschärfen.
Die vergangenheitsbezogenen, steuerlichen Bewertungsverfahren führen oftmals zu systematisch überhöhten Unternehmenswerten, die im Rahmen einer Bewertung nach den Grundlagen des IDW S1 realistischer dargestellt und von der Finanzverwaltung akzeptiert werden.
Der Generationenwechsel und die Übertragung der unternehmerischen Verantwortung geht oftmals mit einer Veränderung der Gesellschafter-, Gesellschafts- und Unternehmensstruktur einher.
Wir begleiten Sie beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen, einer Neustrukturierung des Unternehmens oder auch beim Management buy out. In persönlichen Gesprächen erarbeiten wir mit Ihnen zusammen die optimalen Lösungen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz, sei es aus betriebswirtschaftlicher, steuerlicher oder finanzieller Sicht.
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