Die Novemberhilfe, für durch die Verschärfung der Corona Regelungen besonderes betroffene Unternehmen, kann (wahrscheinlich) ab dem 25.11.2020 beantragt werden.
Das Gesamtvolumen der Hilfe beträgt ca. EUR 10 Mrd., antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen und Soloselbständige, die direkt (Schließung im November) oder indirekt (80% des Umsatzes werden mit Unternehmen erzielt, die von den Schließungsmaßnahmen betroffen) betroffen sind.
Es werden Zuschüsse in Höhe von 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes gezahlt, die Obergrenze wird EUR 1,0 Mio. pro Betrieb betragen.
Abschlagszahlungen zwischen 5.000,00 und 10.000,00 sollen bereits Ende November auf Antrag ausbezahlt werden.
Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.
Erzielte Umsätze während der Schließung, werden, sofern Sie mehr als 25% des Vergleichsumsatzes betragen, ebenfalls auf die Novemberhilfe angerechnet.
Die Antragstellung hat in der Regel wieder mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zu erfolgen.
Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
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