Seit dem 1. August 2021 wurde das bislang eher unbekannt und unwichtige Transparenzregister in seiner Bedeutung aufgewertet. Als Vollregister steht es auf einer Ebene u.a. mit dem Handelsregister.
Im Rahmen des Geldwäschegesetzes sind insbesondere Banken verpflichtet, wirtschaftlich Berechtigte über das Transparenzregister abzufragen. Da bislang eine Eintragung nicht verpflichtend erfolgen musste, mehren sich derzeit sog. Unstimmigkeitsmeldungen, die zwingend beantwortet werden müssen und mit einer Registrierung im Transparenzregister einhergehen.
Die Fakten
Wie können wir Sie unterstützen?
Sobald Sie eine Unstimmigkeitsmeldung vom Transparenzregister erhalten sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Als ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können wir diese beantworten und gleichzeitig die Eintragung für Sie vornehmen.
Sprechen Sie uns gerne an,
Thomas Scharenberg
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